Kai Sowinski

Schornsteinfegermeister
Gebäudeenergieberater im Handwerk
Zertifizierter Prüfer der Gebäude-Luftdichtheit (FLiB)

 

 


Kai Sowinski
Zum Gogericht 14
31226 Peine
Deutschland

Telefon:
+49 5171 583027
Telefax:
+49 5171 583028
E-Mail:



Energienews


31.03.2012

Wie rechnet man nach § 5 der EnEV?

Nach Auslegung zur EnEV 2009 kann der nach EnEV § 5 anrechenbare Ertrag einer Fotovoltaikanlage nach einem vereinfachten Verfahren ermittelt werden.

Dies kann zu deutlicher Reduktion des Primärenergiebedarfs auch von KfW-Effizienzhäusern führen.

Der vereinfachte Ertragsnachweis für PV (Anrechnung nach EnEV §5) ist Thema in einem Online-JourFixe am Mittwoch, 4. April. Dort stellt Uli Jungmann, ECONSULT, dieses vereinfachte Verfahren nach DIN EN 15316-4-6 : 2009-07 an einem Rechenbeispiel vor.

Die Teilnahme am ECONSULT-Online-JourFixe ist kostenlos.
Platzreservierung oder direkte Teilnahme am 4. April ab 13:15 unter:

www.solaroffice.de/online-jourfixe

 

 




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater